
Wichtige Sicherheitsmitteilung
Sicherheit von Anlagen
Hierzu gelten die im e-Bereich VBG Kennzeichnungen für die Anlagen im Außenbereich (IP 67) für Kabel, (- Trommeln) Beleuchtungen, Kühlschschränke, sonstige Geräte, etc.
Sollten die Anlagen jünger als 2 Jahre sein, ist keine Prüfung notwendig, (im Zweifel mit Quittung zu belegen).
Für Gasanlagen werden ein Druckregler mit doppelter Überdrucksicherung und ab Schlauchlänge 0.5 m eine Schlauchbruchsicherung gefordert. Eine Dichtheit und Druckprüfung (Prüfprotokolle/Prüfbücher sind vorzulegen) ist ebenfalls erforderlich.
Ansonsten m ü s s e n die Abnahmen vor Ort durchgeführt werden!
Die Stadt Hennef organisiert hierzu einen Elektrodienst und einen Gasinstallateur für diese Dienstleistung. Die Kosten werden von der GBA übernommen.
Die Zeiträume für diese Prüfungen sind
Freitag 17.00 – 20.00 Uhr
Samstag 11.00 – 14.00 Uhr
Geräte die keine Prüfung haben oder bekommen sind somit nicht zugelassen und d ü r f e n n i c h t verwendet werden !
UPDATE PER 8. Juli 2015
Alle Geräte die verwendet werden, müssen nach einer Norm BGVA3 ( ortsveränderliche Geräte ) geprüft sein. Diese Prüfung darf nicht älter als 2 Jahre sein. Die verwendeten Geräte, Steckdosen, Kabel und so weiter müssen mindesten Spritzwasser geschützt sein (Symbol mit Tropfen). Kabeltrommeln und Verlängerungskabel sollten die Schutzklassen IP44 oder IP67 aufweisen, wenn sie im Außenbereich verwendet werden! Für die ortsveränderlich Außenleuchten gelten laut Norm mind. IPX5.